Das Wappen

Die Gestaltung eines Wappens für die Stadt Coswig (Anhalt) nach klassischem Vorbild wurde von der Stadt im Dezember 1994 in Auftrag gegeben, weil das bisher verwendete Wappen tingistisch falsch war und in seiner Grafik wieder so hergestellt werden sollte, wie es aus der Geschichte bezeugt ist.

Um ein Wappen führen zu können, bedarf es dessen staatlicher Genehmigung. Gesetzliche Grundlage dazu bildet der Runderlass des Innenministeriums der Landes-regierung Sachsen-Anhalt vom 05.12.1992  31-10024 Genehmigung der Wappen und Flaggen von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften; Genehmigung der Wappen von Landkreisen. Der Verfahrensweg ist, dass sich z.B. eine Gemeinde mit dem Ersuchen um ein Wappen, mit einem Wappenentwurf oder mit dem schon in Gebrauch befindlichen, aber noch nicht offiziellen Wappen an das Landesarchiv Sachsen-Anhalt (LA) als zuständiges Fachorgan der Regierung wendet. Von hier erhält der Ort fachliche Hinweise und ggf. die Bestätigung. Über den Regierungspräsidenten erfolgt erst nach dieser Bestätigung und gesondertem Antrag die Genehmigung.

Bei Laien besteht oft der Wunsch nach einem prächtigen Wappen, das zahlreiche Symbole, Damaszierungen, Bordierungen, Helmzierden etc. besitzen möge. Solche Wappen, die sich häufig unter Adelsgeschlechtern oder bürgerlichen Wappenträgern finden und die sich besonders aus der Zeit des Barock stammend an figürlichem Beiwerk kaum übertreffen lassen, sind für Kommunen und Kommunalverbände weder üblich noch zulässig. Nicht die das Wappen schmückenden Elemente drücken seinen Inhalt und seine Bedeutung aus, sonder einzig das, was auf dem Schild in Farbe und Form enthalten ist.

Eindeutig legt o.g. Runderlass unter Punkt 3.2. fest, dass Wappen... in ihrer äußeren Form und Anlage nicht gegen die Regeln der Wappenkunde verstoßen dürfen. Weiter heißt es: Wappen sind an die Prinzipien der Einfachheit, Klarheit und Übersichtlichkeit gebunden. Was die Regeln der Wappenkunde (Heraldik) angeht, so können diese hier nur in aller Kürze erwähnt werden. Eine Information zu grundlegenden Prämissen (wie z. B. die Tingierungen) sind jedoch insofern von Bedeutung, da sie notwendige Zusammenhänge bzw. Widersprüche klären sollen.

Bei dem Wappen einer Stadt, die meist auf eine lange Tradition und reiche Geschichte zurückblickt, ist zu berücksichtigen, dass nicht eine Häufung von Symbolen die Identifikation mit dem Ort darstellt; das Wappen muss vielmehr in seiner Allgemeinheit ein Charakteristikum ausdrücken, das in Tradition und Geschichte des Ortes wiederzufinden ist. Hierbei entspricht nicht eine naturalistische, sondern eine stilisierte Wiedergabe von Symbolen den heraldischen Gepflogenheiten. Das heißt, dass es in der heraldisch figürlichen Darstellung nicht wesentlich ist, ein bestimmtes Gebäude architektonisch exakt oder einen anderen Gegenstand in seiner tatsächlichen Form und Struktur zu verbildlichen. Eher kommt es darauf an, die Symbolik zu versinnbildlichen, zu abstrahieren, wofür uns die klassische Heraldik, die Ikonographie usw. Vorbilder liefern, an die sich gehalten werden muss.

Um die Symbolik des Wappens der Stadt Coswig (Anhalt) zu erläutern, sei ein kurzer Exkurs in die Geschichte gestattet:

Im Mittelalter war die Burg Mittelpunkt eines 1187 genannten Burgwards. Bei ihr entwickelte sich an der Straße von Magdeburg nach Wittenberg die 1215 als oppidum bezeugte Stadt mit der Nikolaikirche.

Bei einer Marienkapelle gründete ein Graf von Anhalt ein Stift, dem 1230 die Nikolaikirche einverleibt wurde, bis sie 1272 dem neu errichteten Dominikaner-Nonnenkloster übereignet wurde. Die mit Toren, Wall und Graben gesicherte Stadt trieb Tuchweberei, Töpferei, Hopfenanbau und Schifffahrt auf der Elbe.

Anstelle der mehrfach als fürstlicher Witwensitz genutzten Burg wurde Ende des 17. Jahrhunderts das Schloss erbaut, das im 19./20. Jahrhundert als Strafanstalt diente und seit 1960 ein Archivdepot beherbergte.

Die Stadt gehörte von 1603 bis 1793 zum Fürstentum Anhalt-Zerbst, bis 1863 zu Anhalt-Bernburg, danach bis 1918 zum Herzogtum Anhalt. Bis 1952 gehörte Coswig (Anhalt) zum Freistaat Anhalt, später Provinz Sachsen-Anhalt, ab 1952 zum Bezirk Halle und ab 1990 zum Land Sachsen Anhalt.

Das Wappen von Coswig (Anhalt) bzw. sein Siegel sind schon früh nachweisbar, jedoch unterlag die Symbolik in Inhalt und Darstellung häufig einer Wandlung. Das Bild einer Frauengestalt taucht erstmalig 1325 auf einem Stadtsiegel auf. Somit kann es kaum die Fürstin Cordula symbolisieren, die erst 1475 hier residierte. Die Vermutung, beim Siegelbild könne es sich um die Jungfrau Maria handeln, zumal im Spätmittelalter in Coswig (Anhalt) ein Mariendom bzw. einer der Maria geweihten Kirche vorhanden gewesen sein soll, liegt nahe. Fast übereinstimmend war es im Mittelalter bis Spätmittelalter der Fall, dass kommunale Siegelbilder den Schutzpatron der hiesigen Kirche wiedergaben. Mag sein, dass im Laufe der Zeit, in der Coswig mehrfach als fürstlicher Witwensitz genutzt wurde, aus der Maria eine weltliche Dame wurde. Beispiele solcher Wandlungen von Siegel- und Wappenbilder gibt es in der deutschen Städtegeschichte häufig.