Anerkennung als Sehteststelle beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

Voraussetzungen

  • Die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde.
  • Die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
  • Die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter.
  • Die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über das Vorliegen der oben angegebenen Voraussetzungen
  • formloser Antrag

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen.

Land Sachsen-Anhalt