Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Ungewollt kinderlose Paare können bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung) eine Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln erhalten.

Die Zuschüsse können sowohl an Ehepaare, als auch an Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, gezahlt werden.

Welche Zuschüsse gibt es?

Sie erhalten bis zu 50% des Eigenanteils zurück. Der Zuschuss beträgt aber maximal

  • 800 Euro für In-Vitro-Fertilisations- (IVF-Behandlung) bzw.
  • 900 Euro für Intrazytoplasmatischen-Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI-Behandlungen)

Die Förderung wird jeweils für den 1. Bis 3. Behandlungszyklus gewährt.

Voraussetzungen

  • Zuwendungsempfänger sind Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften.
  • Das betroffene Paar muss seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
  • Das Alter der Frau liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebens­jahr.
  • Das Alter des Mannes liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebens­jahr.
  • Die Behandlung soll in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen.
  • Mit dem jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus ist noch nicht begonnen worden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Förderung der Kinderwunschbehandlung durch den Bund und das Land Sachsen-​Anhalt
  • Welche Unterlagen außerdem benötigt werden, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle im Landesverwaltungsamt.

Was sollte ich noch wissen?

Für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesverwaltungsamt zuständig.

Land Sachsen-Anhalt