Bildungsurlaub beantragen
Leistungsbeschreibung
Beschäftigte, deren Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt liegt, haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.
Voraussetzungen sind:
- das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten und
- es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegen.
Außerdem muss der Veranstalter für die angebotene Fortbildung eine Genehmigung zur Gewährung der Bildungsfreistellung des Landesverwaltungsamtes haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einen Nachweis über die Genehmigung der Bildungsfreistellung für die geplante Fortbildung können Sie bei dem jeweiligen Veranstalter in Form einer Kopie des Genehmigungsbescheides oder einer Bestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber abfordern.
Welche Gebühren fallen an?
Die anfallenden Kosten für Lehrgänge im Rahmen der Bildungsfreistellung sind grundsätzlich von den Beschäftigten selbst zu tragen. Es gibt keinen Anspruch, dass diese Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.
Was sollte ich noch wissen?
Sie müssen Ihren Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.
Land Sachsen-Anhalt