Kindertagesbetreuung anmelden

An wen muss ich mich wenden?

Die Jugendämter des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt haben die Verantwortung dafür, dass Ihr Rechtsanspruch auf Betreuung auch erfüllt wird.

Die Anmeldung erfolgt bei dem/der zuständigen Mitarbeiterin im Amt für Bildung, Kultur & Soziales.

Voraussetzungen

Der Wohnsitz Ihres Kindes, das betreut werden soll, muss in Sachsen-Anhalt liegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie vom zuständigen Jugendamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder von Ihrer Gemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Kostenbeitragssatzung.

Rechtsgrundlage

§§ 22ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Gemeinde Coswig (Anhalt)