Die Stadt Coswig (Anhalt) gibt bekannt:

Verordnung zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Fläming vom 31.01.2023

Verordnung zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Fläming vom 31.01.2023

Auf Ansuchen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld veröffentlicht die Stadt Coswig (Anhalt) das Folgende:

Bekanntmachung

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld führte gem. § 73 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt das förmliche Verfahren zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Fläming. Hier sind auch Flächen der Stadt Coswig involviert.

Gemäß § 18 der Hauptsatzung der Stadt Coswig (Anhalt) wird die Verordnung zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Fläming vom 31.01.2023 mit Erscheinen dieses Amtsblattes auf der Internetseite der Stadt Coswig (Anhalt):

http://www.coswigonline.de/de/bekanntmachungen.html bekannt gemacht. Die Verordnung mit ihren Schutzbestimmungen, die topografischen Karten sowie die Auflistung der betroffenen Flurstücke sind hier abrufbar.

 

Bau- und Ordnungsamt

Stadt Coswig (Anhalt)

 

Tag der Bekanntmachung: 24.02.2023, 11:00 Uhr