Das Ordnungsamt informiert:

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Hunde gemäß § 4 (4) der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Coswig (Anhalt) vom 25.06.2020 innerhalb von geschlossenen Ortschaften an der Leine zu führen sind. Außerdem dürfen Hunde gemäß § 28 (2) Landeswaldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nicht unbeaufsichtigt in der freien Landschaft (Felder, Wiesen und Wälder) und auf angrenzenden öffentlichen Straßen umherlaufen. Vom 1. März - 15. Juli sind Hunde auch hier anzuleinen, so dass wildlebende Tiere während der Brut- und Aufzuchtzeit geschützt sind.