Bekanntmachung der Benachrichtigung über drei öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Hiermit gibt die Stadt Coswig (Anhalt) drei Benachrichtigungen über drei öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bekannt:
Zur ersten Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß §10 VwZG
Zur zweiten Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß §10 VwZG
Zur dritten Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß §10 VwZG
Bereitstellungstag: 27.08.2026, 00:00 Uhr