Bekanntmachung der Benachrichtigung über drei öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Hiermit gibt die Stadt Coswig (Anhalt) drei Benachrichtigungen über drei öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bekannt:

Zur ersten Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß §10 VwZG

Zur zweiten Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß §10 VwZG

Zur dritten Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß §10 VwZG

 

 

Bereitstellungstag: 27.08.2026, 00:00 Uhr