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Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue ...
Als Halter/Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens unverzüglich melden. Bei Verlust und Diebstahl muss eine Umkennzeichnung erfolgen. Hinweis: Sollten ...
Wenn Sie einen Kupplungsträger oder Heckträger an Ihrem Fahrzeug anbringen wollen, darf dieser das KFZ-Kennzeichen Ihres Fahrzeuges nicht verdecken. An Träger, die auf der Anhängerkupplung eines ...
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel ein Namenskürzel, die Abkürzung Ihrer Firma, ein Geburts- oder Hochzeitsdatum ...
Zuständig für die Zulassung ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder ...