Erhaltungsgebiet "Altstadt Coswig"
Geltungsbereich für das Erhaltungsgebiet:
- gemäß Erhaltungssatzung der Stadt vom 25.10.2007
Ziel der Erhaltungssatzung im Erhaltungsgebiet:
Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes.
Besondere Vorschriften:
Im festgelegten Erhaltungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
- der Rückbau
- die Änderung (Modernisierungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen) oder
- Nutzungsänderung,
- die Errichtung baulicher Anlagen im Geltungsbereich
Hierfür ist vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigter ein
- Antrag auf Erteilung der erhaltungsrechtlichen Genehmigung bei der Stadt Coswig (Anhalt) einzureichen.
Antragsformular erhältlich über:
Stadt Coswig (Anhalt), Bauamt, Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt),
Ansprechpartner Frau Conrad, Tel 034903/610440,
E-Mail: k.conrad@coswig-anhalt.de
Baugenehmigungspflichtige Maßnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde (LK Wittenberg, FD Bauordnung, Breitscheidstr. 4 in 06886 Lu. Wittenberg, Tel. 03491/8062809)
Liegt das Objekt zusätzlich im Denkmalbereich oder ist es ein Einzeldenkmal, so ist die geplante Maßnahme bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittenberg anzuzeigen und die denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen.
Adresse:
Landkreis Wittenberg
FD Bauordnung - untere Denkmalschutzbehörde
Breitscheidstraße 4
06886 Lu. Wittenberg
Tel.: 03491/8062827