Erhaltungsgebiet "Altstadt Coswig"

Geltungsbereich für das Erhaltungsgebiet:

 
  •   gemäß Erhaltungssatzung der Stadt vom 25.10.2007
 
Ziel der Erhaltungssatzung im Erhaltungsgebiet:
 
Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes.
 
Besondere Vorschriften:
 
Im festgelegten Erhaltungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
  • der Rückbau
  • die Änderung (Modernisierungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen) oder
  • Nutzungsänderung,
  • die Errichtung baulicher Anlagen im Geltungsbereich
Hierfür ist vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigter ein
 
  •   Antrag auf Erteilung der erhaltungsrechtlichen Genehmigung  bei der Stadt Coswig (Anhalt) einzureichen.

Antragsformular erhältlich über: 
Stadt Coswig (Anhalt), Bauamt, Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt),
Ansprechpartner Frau Conrad, Tel 034903/610440,

E-Mail: k.conrad@coswig-anhalt.de


Baugenehmigungspflichtige Maßnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde (LK Wittenberg, FD Bauordnung, Breitscheidstr. 4 in 06886 Lu. Wittenberg, Tel. 03491/8062809)

Liegt das Objekt zusätzlich im Denkmalbereich oder ist es ein Einzeldenkmal, so ist die geplante Maßnahme bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittenberg anzuzeigen und die denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen.

Adresse:         

Landkreis Wittenberg
FD Bauordnung - untere Denkmalschutzbehörde
Breitscheidstraße 4
06886 Lu. Wittenberg                         
Tel.: 03491/8062827