Anerkennung als Sehteststelle beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen.

Voraussetzungen

  • Die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde.
  • Die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
  • Die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter.
  • Die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über das Vorliegen der oben angegebenen Voraussetzungen
  • formloser Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

51,10 EUR bis 307,00 EUR
Gem. Nr. 214.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Was sollte ich noch wissen?

Folgende Stellen sind bereits als Sehteststelle anerkannt und müssen keinen Antrag stellen:

  • Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV),
  • Ärzte des Gesundheitsamtes oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung,
  • Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin",
  • Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" und
  • Betriebe von Augenoptikern (§ 67 Abs. 4 FeV)

Land Sachsen-Anhalt