Anerkennung als Sehteststelle beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

Voraussetzungen

  • Die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde.
  • Die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
  • Die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter.
  • Die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über das Vorliegen der oben angegebenen Voraussetzungen
  • formloser Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

51,10 EUR bis 307,00 EUR
Gem. Nr. 214.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen.

Land Sachsen-Anhalt