Anerkennung als Privathochschule beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine private Hochschule in Sachsen-Anhalt führen wollen, müssen Sie diese zunächst anerkennen lassen. Die Anerkennung ist die Grundlage für die Bezeichnung als Hochschule. Ebenso können erst danach Hochschulprüfungen abgenommen und Hochschulgrade verliehen werden.
Wenn eine Hochschule innerhalb der Europäischen Union bereits anerkannt wurde, muss dies in Sachsen-Anhalt nicht erneut erfolgen. Jedoch muss eine Anzeige erfolgen und die Anerkennung vorgelegt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Unterlagen brauchen bei der Erstanfrage noch nicht vorliegen. Das zuständige Referat informiert dann im Einzelnen, welche Unterlagen notwendig sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Landes Sachsen-Anhalt.
Land Sachsen-Anhalt