Kindertagesbetreuung anmelden
An wen muss ich mich wenden?
Die Jugendämter des jeweiligen Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt tragen die Verantwortung dafür, dass der gesetzlich verankerte Anspruch auf Kindertagesbetreuung erfüllt wird.
Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz erfolgt direkt in den jeweiligen Einrichtungen. Eltern werden gebeten, zur Anmeldung vorab einen Termin mit der Einrichtungsleitung zu vereinbaren.
Voraussetzungen
Der Wohnsitz Ihres Kindes, das betreut werden soll, muss in Sachsen-Anhalt liegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie vom zuständigen Jugendamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder von Ihrer Gemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Kostenbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage
Gemeinde Coswig (Anhalt)