Die Stadt Coswig (Anhalt) informiert:

Verkauf kommunaler Grundstücke

Verkauf kommunaler Grundstücke

Der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) hat am 21.03.2024 beschlossen, die Grundstücke der ehemaligen KITA in der Fröbelstraße, Ecke Schwarzer Weg in der Gemarkung: Coswig, Flur: 18, Flurstücke: 75/5 und 79/1 mit einer Gesamtfläche von 14.063 m² zu verkaufen.

Die Grundstücke wurden im Jahr 2014 durch eine Förderung des Landesverwaltungsamtes „Maßnahmen zur Altlastensanierung und Bodenschutz“ grundlegend von Altlasten befreit und die Fläche kann ab März 2024 einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Die Stadt Coswig (Anhalt) möchte die Fläche zu einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO entwickeln. Zulässig wären hier Wohnen und die Unterbringung von Gewerbebetrieben, welche die angrenzenden Wohngebiete nicht wesentlich stören.

Auf dem sehr gut angebundenen Grundstück wäre beispielsweise altersgerechtes Wohnen oder Mehrgenerationenwohnen in Verbindung mit einem öffentlichen Spielplatz durchaus denkbar. Auch die Ansiedlung von Einzelhandel wäre ein Beispiel für eine mögliche Nutzung. Alles in allem sollte sich das Vorhaben entsprechend gut in das bestehende Stadtquartier einfügen oder es bestmöglich ergänzen.

Baurecht kann die o.g. Fläche nur über ein Bebauungsplanverfahren erhalten. Welches Bebauungsplanverfahren zum Tragen kommt, liegt am Vorhaben und ist mit der Stadtverwaltung abzustimmen.

Im Anschluss an den Kauf muss ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren vom Investor eingeleitet werden, welches zügig umzusetzen ist (spätestens drei Monate nach Kaufpreiszahlung). Alle anfallenden Kosten für das Planverfahren trägt der Investor. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist die Umsetzung des Vorhabens innerhalb der folgenden fünf Jahre durchzuführen. Erfolgt die Umsetzung nicht innerhalb dieser Zeit, behält sich die Stadt Coswig (Anhalt) einen Rückkauf der Grundstücke zum Kaufpreis vor.

Bei Interesse geben Sie bitte Ihr Kaufangebot bis zum 31.12.2024 mit Vorhabenbeschreibung sowie aussagekräftiger Planunterlagen (Nutzungsbeispiel, Erschließungsplan, Ansichten, Schnitte, Bildsynthese) ab.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und fristgerecht eingereichte Unterlagen berücksichtigt werden können. Der Mindestgebotspreis beginnt bei 10,00 €/m2 zzgl. aller anfallenden Nebenkosten.

Nach Ablauf der Frist werden die Konzepte dem Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) zur Abstimmung vorgelegt.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Kutzke.

Kontaktdaten:

Herr Gordon Kutzke

Mail: g.kutzke@coswig-Anhalt.de

Tel: 034903-610418

Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt)