Die Stadt Coswig (Anhalt) informiert:
Bekanntmachung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes Stufe 4 der Stadt Coswig (Anhalt)
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes Stufe 4 der Stadt Coswig (Anhalt)
Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Coswig (Anhalt) befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt. Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Coswig (Anhalt) wurde vom 29.11.2023 bis einschließlich 30.12.2023 öffentlich ausgelegt. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurde ein Entwurf des Lärmaktionsplanes gefertigt, und vom 08.08.2024 bis zum 21.08.2024 öffentlich ausgelegt.
Mit Beschluss COS-BV-083/2024 vom 26.09.2024 hat der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) den unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellten Lärmaktionsplan der Stufe 4 verabschiedet. Dieser kann auf der Homepage der Stadt Coswig unter https://www.coswigonline.de/datei/anzeigen/id/71593,1034/l_rmaktionsplan_2024.pdf und in der
Stadt Coswig (Anhalt), Am Markt 13, 06869 Coswig (Anhalt) während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 und 14.00 – 15.30 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Coswig (Anhalt), den 02.10.2024
Saage
Bürgermeister
(im Original unterzeichnet)
Bereitstellungstag: 02.10.2024, 07:43 Uhr