Die Stadt Coswig (Anhalt) informiert:

Öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Haide Feld III", Coswig (Anhalt)gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Coswig (Anhalt)

Öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Haide Feld III", Coswig (Anhalt)gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Haide Feld III" basiert auf der Grundlage der von der Stadt Coswig (Anhalt) am 24.05.2017 in Kraft gesetzten Bebauungsplansatzung. Die Lage des Bebauungsplangebietes ist auf nachfolgender Übersicht erkennbar.

 

Die vom Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) in seiner Sitzung am 10.02.2022 gebilligte und zur Auslegung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Haide Feld III", Coswig (Anhalt) sowie die Begründung mit dem Umweltbericht, können gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG) i. V. m. § 27a Abs. 2 VwVfG während der COVID-19-Pandemie in der Zeit vom

24.03.2022 bis einschließlich 27.04.2022

auf der Internetseite der Stadt Coswig (Anhalt) unter http://www.coswigonline.de/de/aktuelle-offenlagen.html eingesehen werden. Des Weiteren sind die Unterlagen über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt zugänglich.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform erfolgt im Bauamt der Stadt Coswig (Anhalt), Am Markt 13 (Amtshaus), 06869 Coswig (Anhalt) im 1. OG Zi. 205 während der Dienstzeiten

montags         von 07:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr

dienstags        von 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

mittwochs       von 07:30 - 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr

donnerstags    von 07:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr

freitags           von 07:30 - 12:00 Uhr

lediglich als ein, die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSIG. Bitte beachten Sie die jeweiligen Abstands- und Hygienevorschriften im Verwaltungsgebäude. Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen zum Entwurf unter o. g. Anschrift, auch per E-Mail an

g.kutzke@coswig-online.de, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Haide Feld III", Coswig (Anhalt) unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

-         Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom 19.11.2021

-        Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 19.11.2021

-        Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 19.11.2021. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

o  Fläche – mit Aussagen u. a. zur Versiegelung von Bodenflächen

o  Mensch, Kultur-, Freizeit- und Erholungsfunktionen – mit Aussagen u. a. zu Immissionen (Schall, Luftschadstoffe) und zu Erholungs- und Kulturpotenzialen

o  Pflanzen/Tiere, Biodiversität – mit Aussagen u. a. zum Biotop-/Habitatpotenzial und zur Entwicklung/Veränderung des Lebensraumes für Flora und Fauna

o  Boden mit Verweis auf den Umweltbericht des Ursprungsbebauungsplanes sowie bau- und betriebsbedingte Auswirkungen von Bodenversiegelungen

o  Wasser mit Verweis auf den Umweltbericht des Ursprungsbebauungsplanes sowie mit Aussagen u. a. zur Aufnahmefähigkeit von Niederschlagswasser und zum Grundwasser

o  Klima mit Verweis auf den Umweltbericht des Ursprungsbebauungsplanes sowie mit Aussagen u. a. zur Auswirkung auf das lokale Kleinklima

o  Landschafts- und Ortsbild/Stadtgestalt – mit Aussagen u. a. zur zulässigen Neubebauung und Landschaftsbildwirkung

o  Kultur- und Sachgüter, Denkmalschutz – mit Aussagen u. a. zu Auswirkungen auf diese Schutzgüter, insbesondere des in der Umgebung relevanten UNESCO-Welterbegebietes "Gartenreich Dessau-Wörlitz"

o  Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern – keine, über den Ursprungsbebauungsplan hinausgehende zu erwarten

-        Schalltechnische Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Haide Feld III" vom 23.09.2020

-        2. Ergänzung der artenschutzrechtlichen Prüfung im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Haide Feld III" der Stadt Coswig (Anhalt) vom 31.10.2021

-        Stellungnahme SVG vom 10.08.2020

Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden ebenfalls öffentlich ausgelegt:

-        Stellungnahme des Landkreises Wittenberg vom 26.05.2021, untere Naturschutzbehörde, untere Wasserbehörde, untere Immissionsschutzbehörde, mit Hinweisen u. a. zu naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen sowie zum Artenschutz (Zauneidechse), zum Grundwasserschutz und zu Baulärm und Luftverunreinigungen bzw. Belästigungen der Nachbarschaft während der Bauphase

Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlichen Vorschriften (Verordnungen, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

 

Coswig (Anhalt), den 07.03.2022

 

A. Clauß

Bürgermeister

            (im Original unterzeichnet und gesiegelt)

 

Bereitstellungstag: 17.03.2022; 00:01 Uhr