Die Stadt Coswig (Anhalt) gibt bekannt:
Verordnung zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Fläming vom 31.01.2023
Verordnung zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Fläming vom 31.01.2023
Auf Ansuchen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld veröffentlicht die Stadt Coswig (Anhalt) das Folgende:
Bekanntmachung
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld führte gem. § 73 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt das förmliche Verfahren zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Fläming. Hier sind auch Flächen der Stadt Coswig involviert.
Gemäß § 18 der Hauptsatzung der Stadt Coswig (Anhalt) wird die Verordnung zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Fläming vom 31.01.2023 mit Erscheinen dieses Amtsblattes auf der Internetseite der Stadt Coswig (Anhalt):
http://www.coswigonline.de/de/bekanntmachungen.html bekannt gemacht. Die Verordnung mit ihren Schutzbestimmungen, die topografischen Karten sowie die Auflistung der betroffenen Flurstücke sind hier abrufbar.
Bau- und Ordnungsamt
Stadt Coswig (Anhalt)
Tag der Bekanntmachung: 24.02.2023, 11:00 Uhr