Die Stadt Coswig (Anhalt) informiert:
Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Kommunalwahlen in der Stadt Coswig (Anhalt) am 27. Oktober 2024
Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Kommunalwahlen in der Stadt Coswig (Anhalt) am 27. Oktober 2024
Gemäß § 42 KWG LSA, § 69 Abs. 6 KWO LSA gebe ich bekannt, dass der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Oktober 2024 das endgültige Wahlergebnis der 4 Ergänzungswahlen in Hundeluft, Klieken, Ragösen und Wörpen ermittelt hat. Die einzelnen Bekanntmachungen sind beigefügt.
Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären; der Wahleinspruch des Wahlleiters selbst ist an die Vertretung zu richten.
Anschrift für Wahleinsprüche: Stadt Coswig (Anhalt)
Wahlleiter
Am Markt 1
06869 Coswig (Anhalt)
Bereitstellungstag: 29. Oktober 2024
Kaatz
Wahlleiter