Die Stadt Coswig (Anhalt) informiert:

Öffentliche Bekanntmachung über das Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt)

 

Öffentliche Bekanntmachung über das Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt)

Gemäß § 47 Absatz 3 Satz 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2023 (GVBl. LSA S. 590) und § 75 Absatz 3 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338, 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. September 2023 (GVBl. LSA S. 501), gebe ich Folgendes bekannt:

Herr Tilman Riedel hat mit Schreiben vom 23.03.2026 seinen Mandatsverzicht gegenüber dem Stadtratsvorsitzenden erklärt.

Gemäß § 42 Abs. 3 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, 288), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2025 (GVBl. LSA S. 834) scheidet ein ehrenamtliches Mitglied der Vertretung aus der Vertretung aus, mit dem in der Verzichtserklärung bestimmten Zeitpunkt, im Übrigen mit dem Zugang der Verzichtserklärung beim Vorsitzenden der Vertretung. In der Verzichtserklärung wurde kein gesonderter Zeitpunkt bestimmt. Die Verzichtserklärung wurde dem Stadtratsvorsitzenden am 24.03.2026 übermittelt. Daher ist Herr Tilman Riedel mit Wirkung vom 24.03.2026 aus dem Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) ausgeschieden.

Ein weiterer nächst festgestellter Bewerber ist nicht vorhanden. Gemäß § 47 Absatz 3 Satz 2 KWG LSA bleibt der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.

 

Schleier
Stadtwahlleiter (im Original unterschrieben)

 

Bereitstellungstag: 26.03.2026, 10:15 Uhr