Bekanntmachung des Finanzamtes

Bekanntmachung
über die
Nachschätzung (§ 12 BodSchatzG)
In der Gemarkung Wörpen wird im Jahr 2022 eine Nachschätzung durchgeführt, um
wesentliche Änderungen bezüglich der Ertragsbedingungen von landwirtschaftlichen
Flächen zu erfassen.
Hierzu führt der Schätzungsausschuss des Finanzamtes unter Leitung des Amtlichen
Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) eine örtliche Besichtigung der Flächen
durch.
Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemeinden, die Eigentümer
und die Nutzer verpflichtet sind,
- Veränderungen anzuzeigen ($ 12 Abs. 3 BodSchätzG)
- und den Beauftragten jederzeit das Betreten der Flächen zu gestatten und die von
ihnen als notwendig erachteten Maßnahmen, wie Aufgrabungen, zuzulassen. Ein
Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht ($ 15 BodSchätzG).