Bekanntmachung der Benachrichtigung über drei öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Hiermit gibt die Stadt Coswig (Anhalt) drei Benachrichtigungen über drei öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bekannt:
Zur ersten Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG
Zur zweiten Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG
Zur dritten Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG
Bereitstellungstag: 18.06.2026, 00:00 Uhr