Bekanntmachung der Benachrichtigung über drei öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Hiermit gibt die Stadt Coswig (Anhalt) drei Benachrichtigungen über drei öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bekannt:

Zur ersten Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG

Zur zweiten Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG

Zur dritten Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG

 

Bereitstellungstag: 18.06.2026, 00:00 Uhr