Hinweise für Unternehmen
ACHTUNG:
Ab dem 30.03.2020 können Anträge für Corona Soforthilfe bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.
Neben der Soforthilfe stehen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ab dem 06.04.2020 auch besonders günstige Kredite zur Verfügung.
Das Darlehen der Investitionsbank Sachsen Anhalt zwischen 10.000 und 150.000 Euro hat eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren, davon sind zwei Jahre zins- und tilgungsfrei.
Unternehmen müssen für das Darlehen keine Sicherheiten stellen und es wird ohne Beteiligung der Hausbank direkt von der Investitionsbank ausgereicht. Es ist somit auch keine Stellungnahme der Hausbank notwendig. Weil an Darlehen andere Maßstäbe angelegt werden müssen als an Zuschüsse, sind der Investitionsbank allerdings Unterlagen zum wirtschaftlichen Status des Unternehmens (letzte Jahresabschlüsse) sowie eine Liquiditätsplanung vorzulegen. Ziel der Bank ist, dass das Geld gut eine Woche nach der Antragstellung auf dem Konto ist – unter der Voraussetzung, dass die benötigten Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden.
Die Anträge und Konditionen dazu finden Sie hier:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-ib-darlehen-fuer-kleine-unternehmen.html
Weitere Informationen auf der Homepage der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html
oder auch auf:
Die Verbreitung des Corona-Virus gefährdet nicht nur die Gesundheit, sondern sie bereitet auch zunehmend der Wirtschaft Sorgen. Aktuelle Unterstützung finden Sie hier.
Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Antrag auf zinslose Stundung
Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass entsprechende Anträge auf Herabsetzung des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zwingend an das zuständige Finanzamt zu stellen sind!
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Erfahren Sie alles Wesentliche rund um die Leistung, die Arbeitgeber online beantragen können.
www.arbeitsagentur.de/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
www.arbeitsagentur.de/uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Pressemitteilung: Zehn Fragen und Antworten zu Kurzarbeit, 17.03.2020 (248 KB)
Am 13. März 2020 haben Bundestag und Bundesrat angesichts der Corona-Krise eine umfangreiche Anpassung des Kurzarbeitergeldes beschlossen, die ab dem 1. April 2020 gelten soll; darunter beispielsweise die Absenkung des Anteils der Beschäftigten eines Betriebs, die von Entgeltausfall mindestens betroffen sein müssen, auf 10 Prozent oder die je nach Fall vollständige oder teilweise Erstattung der von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten.Die Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Diese Anpassung des Kurzarbeitergeldes ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen.
Arbeitgeber-Service 0800 45555 20 (Gebührenfrei)
Informationen zur Verdienstausfallentschädigung
Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot (z.B. Quarantäne) ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung beantragt werden. Zuständig in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt.
Dessau: +49 340 6506 0
lvwa.sachsen-anhalt.de/informationen-zum-verdienstausfall
Info-Portal Coronavirus der IHK Halle Dessau
IHK-Corona-Hotline: 0345 2126 100
Information der Landesregierung
Aktuelle Informationen der Landesregierung finden Sie unter: stk.sachsen-anhalt.de/service
Information der Handwerkskammer (Halle/Saale)
Hotline für Handwerksbetriebe: 0345 2999-221
Information der DEHOGA
Telefon: 0391 56 171 93
KfW-Corona-Hilfe
Telefon: 0800 539 9000
www.kfw.de/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen
Hotlines
Infotelefon Landkreis Wittenberg, Tel.: 03491 479 479
Mo bis Fr, 8 - 18 Uhr, Sa und So 10 - 15 Uhr
medizinische Fragen: corona@landkreis-wittenberg.de
Fragen zu Veranstaltungen: veranstaltungen@landkreis-wittenberg.de
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corona_soforthilfe_hinweise_wie_funktioniert_die_soforthilfe.pdf |
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corona_soforthilfe_antrag_an_0_123.pdf |
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corona_soforthilfe_richtlinie.pdf |
0.1 MB |
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Antrag auf zinslose Stundung Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus [(c) Stadt Coswig (Anhalt), Bereich Steuern] |
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