+++ Wichtige Information zur KInderbetreuung ab 01.03.2021+++
Eingeschränkter Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
Am 01. März wird der Betrieb in den Kindertageseinrichtungen unter eingeschränkten Bedingungen gemäß der Regelungen der 9. SARS-CoV-2-EindV-4 aufgenommen.
Entsprechend § 2 Abs. 6 des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 23. Februar 2021 gilt folgende Bedingung:
Für zu betreuende Kinder ist durch die Eltern vor Beginn der Betreuung nach dem 28. Februar einmalig eine schriftliche Bestätigung abzugeben, mit der sie verpflichtend erklären, dass sie ihr Kind jeden Tag frei von einschlägigen COVID 19-Symtomen übergeben und das auch kein Kontakt zu einer an COVID 19 erkrankten Person bestand.
Das entsprechende Formular finden Sie im Anhang und in den Kindereinrichtungen.
Amt für Bildung, Kultur und Soziales
Symbol | Beschreibung | Größe |
---|---|---|
![]() |
Erklärung zum Gesundheitszustand des Kindes und deren Sorgebrechtigten |
0.3 MB |