Aktuelle Informationen zu Corona

+++AKTUELLE MELDUNGEN+++

Stand: 06.12.2021

Zutritt zu Gebäuden der Stadtverwaltung (u. a. „3-G-Regelung“)

Umsetzung der Verordnung des Landkreises Wittenberg zur Eindämmung von SARS-CoV-2 vom 27. November 2021

Ab sofort gilt für das Betreten der Gebäude der Stadtverwaltung neben den bestehenden Bundes- und Landesvorschriften zusätzlich die Verordnung des Landkreises Wittenberg zur Eindämmung von SARS-CoV-2 vom 27. November 2021 mit folgendem Inhalt:

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend.

Zutritt zu den Gebäuden der Stadtverwaltung Coswig (Anhalt) haben ausschließlich

·        Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome aufweisen,

·        Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Der Nachweis darüber hat schriftlich bzw. elektronisch zu erfolgen,

·        Personen, die über einen Genesenennachweis verfügen, der mindestens 28 Tage aber nicht älter als 6 Monate ist oder

·        Personen, die im Rahmen einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit  SARS-CoV-2 ein negatives Testergebnis vorlegen können. Als Nachweise gelten:

  •  ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder
  • die Vorlage einer schriftlichen oder elektronischen  Bescheinigung  mit Datum des Sitzungstages über einen PoC-Antigen-Test (Schnelltest) der von einem Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 der Coronavirus-Testverordnung vom 21. September 2021 in der jeweils geltenden Fassung, vorgenommen und überwacht worden ist.

Testungen vor Ort sind nicht möglich.

Das Vorliegen der Voraussetzungen wird vor dem Zutritt geprüft.

Bitte prüfen Sie, ob das Anliegen mit der Stadtverwaltung Coswig (Anhalt) vielleicht auch durch einen Telefonanruf oder per Mail erledigt werden kann.

 

Corona-Schutzimpfungen

In Sachsen-Anhalt gibt es mehrere Impfzentren. Termine sind unter der zentralen Hotline 116 117 oder https://www.impfterminservice.de/impftermine.

Weitere Informationen: https://www.116117.de/de/corona-impfung.php

"Eingeschränkter Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt"

Bei evtl. Notbetreuung: Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers

Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld

Information zu der Verfahrensweise im Umgang mit Kita- und Musikschulgebühren im Zusammenhang mit der Notbetreuung 

Informationen für Unternehmen

Informationen zum Coronavirus

Allgemeine Informationen und Hinweise zum Coronavirus finden Sie hier

Informationen des Landkreises Wittenberg zum Coronavirus

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Bitte wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt. Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst - 116 117.
Die ist eine einheitliche Behördenrufnummer. Eine Vorwahl ist nicht notwendig.

Bundesweite Hotlines zum Coronavirus

Weitere Auswahl von Hotlines, die bundesweit zum Thema Coronavirus:
 

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - 0800 011 77 22
Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) - 030 346 465 100
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte Fax: 030 / 340 60 66 
Gebärdentelefon (Videotelefonie) -  https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/

Weitere Informationen von Bund, Land und Robert-Koch-Institut gibt es unter folgenden externen Links:
Informationen zum Coronavirus für Sachsen-Anhalt: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/

Fragen und Antworten für Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA): https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Allgemeine Informationen des Robert-Koch-Instituts zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Fragen und Antworten für die Fachöffentlichkeit, speziell auch für Ärztinnen und Ärzte/medizinisches Personal stellt das Robert Koch-Institut (RKI) zur Verfügung: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Dokumente für die Fachöffentlichkeit (Handlungsempfehlungen, Falldefinitionen): www.rki.de/covid-19