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Haushaltssperre für Marktanreizprogramm aufgehoben
Ab 12. Juli können wieder Förderanträge gestellt werden.
Martina Angelus, Leiterin Referat Klima
Ab sofort können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach einer neuen Richtlinie gestellt werden. Dabei werden bei Gebäuden im Bestand u. a. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen gefördert.
Nicht mehr gefördert werden: * Anlagen, die in Neubauten errichtet werden * Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen * luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel Auch für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen, wenn sie gefördert werden sollen. Die neue Richtlinie tritt voraussichtlich am 12.07.2010 in Kraft und soll bis Ende 2011 gelten. Alle bis zur Verkündigung des Programmstopps am 3. Mai 2010 eingegangenen Anträge erhalten nach der Prüfung die volle Förderung nach den alten Konditionen. Die im Zeitraum 4. Mai bis 11. Juli 2010 eingegangenen Anträge werden abgelehnt. Eine erneute Antragstellung unter Berücksichtigung der neuen Förderrichtlinie ist möglich und empfehlenswert.
Wer sich für eine Förderung nach dem Marktanreizprogramm interessiert und weiter führende Fragen hat kann sich bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beraten lassen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale steht allen privaten Verbrauchern gegen eine Kostenbeteiligung von 5 Euro zur Verfügung. Termine können unter den Telefonnummern 09001-3637443 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) vereinbart werden. Eine Übersicht über alle Beratungsstellen gibt es auch im Internet unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder www.vzsa.de.
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